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Zulassungen und Zertifikate im Raupennest

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    « Februar 2012 »

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    Aktuell am 2/23/2012

    Zulassungen und Zertifikate

    Mit den Krankenkassen wurde ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen. Mit den Rentenversicherungsträgern besteht eine Belegungsvereinbarung.

    Stationäre Rehabilitation

    • stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen nach § 40 (2) SGB V und § 15 SGB VI
    • die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt und zur berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung zugelassen

    Ambulante Rehabilitation

    • Zulassung zur Durchführung von ambulanter Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen

    Ambulante und stationäre Vorsorge

    • Durchführung von Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V
    • Durchführung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V

    Ambulante Zulassungen

    • Zulassung zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen
    • Zulassung zur Erbringung gerätegestützter Krankengymnastik
    • Zulassung zur Erbringung ergotherapeutischer Leistungen

    Das RAUPENNEST ist nach der DIN EN ISO 9001: 2008 und den Anforderungen der DEGEMED und zertifiziert. 


     

    Auf Grund der nachgewiesenen hohen Qualitätsstandards darf sich das Raupennest als BARMER-GEK Kooperationsklinik für AR bezeichnen. 


       

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