Zulassungen und Zertifikate
Mit den Krankenkassen wurde ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen. Mit den Rentenversicherungsträgern besteht eine Belegungsvereinbarung.
Stationäre Rehabilitation
- stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen nach § 40 (2) SGB V und § 15 SGB VI
- die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt und zur berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung zugelassen
Ambulante Rehabilitation
- Zulassung zur Durchführung von ambulanter Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen
Ambulante und stationäre Vorsorge
- Durchführung von Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V
- Durchführung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V
Ambulante Zulassungen
- Zulassung zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen
- Zulassung zur Erbringung gerätegestützter Krankengymnastik
- Zulassung zur Erbringung ergotherapeutischer Leistungen
Das RAUPENNEST ist nach der DIN EN ISO 9001: 2008 und den Anforderungen der DEGEMED und zertifiziert.
Auf Grund der nachgewiesenen hohen Qualitätsstandards darf sich das Raupennest als BARMER-GEK Kooperationsklinik für AR bezeichnen.